Ersatz von Nachtspeicherheizungen


Ersatz von Nachtspeicherheizungen und EnEV

Seit der 4. EnEG-Novelle können elektrische Nachtspeicherheizungen auch in großen Mehrfamilienhäusern, Wohnkomplexen und Hochhäusern durch Infrarotheizungen ersetzt werden. Die früheren Beschränkungen sind in der EnEV 2014 nicht mehr vorhanden.

Was tun, wenn es an der Zeit ist, einzelne oder alle Nachtspeicherheizungen eines Wohnhauses oder Bürogebäudes zu ersetzen? Neue elektrische Nachtspeicherheizungen kommen kaum in Frage, da sie bezüglich der Energieeffizienz zu wünschen übrig lassen. Ähnliches gilt für sogenannte Windheizungen, die den Wärmespeicher auch tagsüber aufladen. Aber auch bei konvektiven elektrischen Direktheizungen und Teilspeicherheizungen ist der Stromverbrauch sehr hoch.
Die Ablösung von Nachtspeichersystemen durch zentrale oder dezentrale wasserführende Heizungsanlagen stellt keine wirtschaftlich besonders attraktive Option dar, weil sie unverhältnismäßig aufwendig ist. Die ohnehin nicht geringen Anschaffungskosten für eine wasserführende Heizanlage werden ja zusätzlich erhöht, wenn entsprechende bauliche Voraussetzungen für ein solches Heizsystem nicht vorhanden sind und somit erst einmal geschaffen werden müssen (Heizungskeller, Rohrleitungssystem, Schornstein).
Der dafür erforderliche Investitionsbetrag kann nie und nimmer durch erzielbare Energieeinsparungen in angemessener Frist erwirtschaftet werden. In großen Wohnanlagen oder Hochhäusern kann der Aufwand für eine Umrüstung auf ein wasserführendes Heizsystem die Größenordnung einer Kernsanierung erreichen. In einigen Fällen sind Abriss und Neubau rentabler. Wirklich attraktive Alternativen für einen Austausch stellen dagegen Infrarotheizungen dar.

  • Die Anschaffungskosten für eine Umrüstung auf elektrische Infrarotheizungen sind unschlagbar gering und lassen finanziellen Spielraum z.B. für Renovierungsmaßnahmen und innenraumseitige Wärmeschutzlösungen.
  • Eigennutzer und Mieter können gegenüber der Nachtspeicherheizung 50 bis 70% Heizkosten einsparen.
  • Der Stromkreis für die Nachtspeicherheizungen kann für Infrarotheizungen weitergenutzt werden. Lediglich die Umstellung auf 230 Volt im Verteilerschrank ist notwendig. Sogar die Wandthermostate können weiterverwendet werden.
  • Der Installationsaufwand für das neue Heizsystem ist minimal. Infrarotheizungen sind schnell und einfach der Wand oder Raumdecke angebracht.
  • Wartungs- und Nebenkosten entfallen vollständig.
  • Der günstigere Heizstromtarif kann auch mit Infrarotheizungen genutzt werden.
  • Bei Vermietung ist keine Heizkostenabrechnung gegenüber Mietern erforderlich.
  • Bei Mietwohnungen kann die selbst nachgerüstete Infrarotheizung einfach mitgenommen werden.

Aus diesen Gründen gibt es als Alternative zur elektrischen Speicherheizung aktuell kein anderes Heizsystem, welches bei der Anschaffung, Installation und Betrieb so geringe Kosten verursacht wie die elektrische Infrarot-Heizung.

Allein schon wegen der deutlich geringeren Heizkosten und der Behaglichkeit sind auch Mieter mit elektrischen Infrarotheizungen sehr zufrieden. Vor allem, wenn der Vermieter aufgrund der minimalen Umrüstungskosten auf eine Erhöhung der Kaltmiete verzichtet.

Nachtspeicherheizung verbrauchen in der Nacht sehr viel Strom, damit für den kommenden Tag genügend Wärme zur Verfügung steht. Bei schwankenden Temperaturverhältnissen ist die gespeicherte Wärme ggf. schon am Nachmittag verbraucht oder die Wärme wird nicht vollständig benötigt. Hier wird schon deswegen viel Geld verschwendet.
Damit eine ausreichende Wärmespeicherung auch für niedrige Außentemperaturen gewährleistet werden kann, muss die Leistung der Nachtspeicherheizung höher dimensioniert werden, als es bei anderen Heizsystemen üblich ist. Ansonsten ist der Speicher bereits gegen Mittag ausgekühlt. Weil die Wärme nicht bedarfsbezogen erzeugt wird, schlägt dies in den Jahresheizkosten kräftig zu Buche. Wie die Erfahrung der Anwender zeigt, sind Speicherheizungen deshalb "wahre Stromfresser".
Nach einer Ausmusterung durch elektrische Infrarotheizungen ändert sich das schlagartig. Da Infrarotheizungen auch die Jahresheizkosten von Zentralheizungen mit herkömmlicher Wärmeabgabe unterschreiten, ergibt sich ein beeindruckender Abstand zu den früheren Heizstromkosten: In der Regel liegt die Kostenersparnis gegenüber Nachtspeicherheizungen zwischen 50 % und 70%!

Die geringen Kosten sind aber nicht der einzige Grund, warum die Infrarotheizung eine attraktive Alternative zum Nachtspeicherofen darstellt. Infrarotheizungen von „DerInfrarotshop.de“ eröffnen Ihnen durch ihre Vielzahl an Ausführungsformen und Einsatzmöglichkeiten beim Austausch von Nachtspeicheröfen auch eine größtmögliche Freiheit bezüglich Wohndesign und Platzierung. Erleben Sie ein neues Heizambiete.

Für den Austausch der Nachtspeicheröfen stehen neben sehr preisgünstigen Ausführungsformen auch so interessante Modelle wie Spiegel- und Bildheizungen zur Auswahl. Alle Infrarotheizungen sind in unterschiedlichen Größen/Leistungen erhältlich.

Ein breites Spektrum an Infrarotheizungen finden Sie bei www.DerInfrarotshop.de und bei „www.DieInfrarotheizung.de“

Hinzukommt, dass die Infrarotheizung je nach Bedarf als Wandheizung, mobile Standheizung oder Deckenheizung eingesetzt werden kann.

Urteilen Sie selbst: Welches andere Heizsystem bieten Ihnen so viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bei der Raumgestaltung?

Noch mehr Heizkosten sparen durch ergänzenden Wärmeschutz!

Nutzen Sie die Energieeffizienz der Infrarotheizung voll aus, indem Sie zumindest in den Räumen mit dem größten Heizbedarf (z.B. Wohnzimmer) evtl. vorhandene Wärmebrücken eliminieren oder zumindest reduzieren. Bereits durch wenig aufwendige Maßnahmen zur Innenraumdämmung können Sie den Wattbedarf und Energieverbrauch deutlich senken. Dadurch sparen Sie zusätzlich Geld bei der Umrüstung und verringern Ihre laufenden Heizkosten bis zu 40%!

Bei keiner anderen Heizform verbessert sich die Energiebilanz schon nach sehr kostengünstigen Maßnahmen für den innenraumseitigen Wärmeschutz so sehr wie bei der Infrarotheizung. Denn bei jeder entfernten Wärmebrücke wird nicht nur der Wärmeabfluss an die Außenwelt unterbrochen, sondern auch die Heizwirkung der Infrarotheizung sofort verstärkt! Das rechnet sich immer - auch mit Ökostrom.

Nachtspeicheröfen können Substanzen enthalten, die Ihre Gesundheit gefährden, zum Beispiel Asbest- und Mineralfasern oder Schwermetalle wie Chrom. Deswegen sollten Sie elektrische Nachtspeicheröfen schon zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit niemals zerlegen, um diese selbst zu entsorgen. Bezüglich der Entsorgung sind außerdem gesetzliche Vorschriften zu beachten, die Sie bei Ihrer Stadtverwaltung / Gemeinde erfahren. Für eine vorschriftgemäße Entsorgung sollten Sie einen darauf spezialisierten, zugelassenen Fachbetrieb beauftragen, der Ihnen auch bei der Erfüllung der bürokratischen Erfordernisse hilft.

EnEG 2013 und EnEV 2014: Luxussanierung nicht mehr nötig

Aufgrund des verschwenderischen Stromverbrauchs der Nachtspeicher-Heizsysteme hatte die Bundesregierung den Einsatz von elektrischen Speicherheizungen in der Energiesparverordnung (EnEV) eingeschränkt. Die besondere Weise, in der dies geregelt wurde hatte aber dazu geführt, dass Nachtspeicherheizungen in Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten durch Zentralheizungen abgelöst wurden. Weil die erforderlichen hohen Kosten auf die Mieter umgelegt wurden, kam es zu vielen Vermieter-Mieter-Konflikten. Ganze Quartiere protestierten gegen diese "energetischen Luxussanierungen". Politiker kritisierten den Trend zu unbezahlbaren Mieten und die damit verbundenen sozioökonomischen Strukturwandel (Gentrifizierungseffekte).
Mieter hatten also gar nichts davon, wenn Nachtspeicherheizungen durch ein aufwendiges wasserführendes Heizsystem ersetzt wurden. Schließlich waren ihre Mietkosten dadurch nicht geringer (Energieverbrauch) geworden, sondern gestiegen. Ihnen wäre es daher lieber gewesen, die Nachtspeicherheizungen wären bestehen geblieben. Heizungsfirmen und Kreditinstitute hatten gut an deren Ausmusterung verdient - und die Mieter zahlten dafür die Zeche.
Vor allem seitens der Heizungsbranche war dann immer wieder zu hören: Schuld daran sei die EnEV. Eine solche Legitimation ist inzwischen nicht mehr möglich: In der EnEG 2013 wurde das Nachtspeicherheizungsverbot wieder aufgehoben. Entsprechend taucht es in der EnEV 2014 auch nicht mehr auf. Seither können Nachtspeicherheizungen beliebig durch effizientere Infrarotheizungen ausgemustert werden.

Die offizielle Begründung für die Rücknahme des Nachtspeicher lautet:

Für die Energiewende werden Stromspeicher benötigt. Nachtspeicherheizungen seien deshalb inzwischen anders zu bewerten als früher, als es eben noch keine Energiewende gab. Da Nachtspeicherheizungen Energie speichern, könnten sie zur Energiewende beitragen.

Dies ist aber Augenwischerrei:

Für die Energiewende werden Stromspeicher benötigt, welche das Netz bei nicht ausreichender Sonneneinstrahlung oder Windstille ausgleichen können. Das heißt: Strom muss wieder abrufbar gespeichert werden. Das können aber elektrische Speicherheizungen gar nicht. Hier bekommen Kunden überschüssigen Strom, der sofort in Wärme umgesetzt wird. Die Wärme wird dann gespeichert - egal ob sie in den nächsten Stunden wirklich gebraucht wird oder nicht.

Nachtspeicher-Heizkörper: Eine geniale, aber nicht nachhaltige Idee des Kohlezeitalters.

Die elektrische Speicherheizung war in den 50er und 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts eine willkommene Alternative zu den Kohle- und Ölöfen, die in der Wohnung nicht selten Gestank und Schmutz verbreiteten und deren Betrieb einige Mühe bereitete (z.B. Kohlen aus dem Keller schleppen).

Nachtspeicheröfen wurden demgegenüber als sauber, bequem und äußerst schick empfunden.

Die Idee war für die damalige Zeit genial. Während der Nacht wird ein Speichemedium (z.B. Schamott) elektrisch erhitzt, damit tagsüber Wärme für die Beheizung zur Verfügung steht. Abgegeben wird die Wärme dann per Ventilation, um die Raumluft zu erwärmen. Und die Nachstromtarife der Kohlekraftwerke sorgten vielerorts dafür, dass die elektrischen Speicherheizungen auch sehr verbrauchskostengünstig waren. Denn auf diese Weise konnten die Kohlekraftwerkbetreiber auch während der Nacht eine bessere Auslastung, d.h. mehr Umsatz und Gewinn erzielen.

Die lokale nächtliche Speicherung von Energie, die mit Kohle, Öl oder Gas erzeugt wird, ist im Übergang zur regenerativen und solaren Energieversorgung aber längst zum Auslaufmodell geworden. Nun rücken Stromanwendungen in den Vordergrund, für deren Betrieb im Rahmen eines neuen regenerativen Versorgungskonzeptes zunehmend am Tag gewonnene Solarenergie gespeichert werden soll, um auch nachts zur Verfügung zu stehen.

Deshalb sind inzwischen die superschlanken, wunderschönen elektrischen Infrarotheizungen zum Trendsetter geworden: Eine gesunde Form der elektrischen Direktheizung, die sich nicht nur mit regenerativ gewonnenem Strom betreiben lässt, sondern auch mit allen herkömmlichen Formen der Heizung völlig problemlos kombinieren lässt. .

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